Teilnahmebedingungen und Wettbewerbsregeln

I. Allgemeines / Veranstalter

  • Der Wettbewerb wird von den Wirtschaftsförderungen der Region Bayreuth veranstaltet.

II. Teilnahmebedingungen

1. Teilnahme

  • Innovator:innen nehmen am Wettbewerb teil, indem sie den Bewerbungsbogen unter neuseum-bayreuth.de ausfüllen, die Einwilligung zur Datennutzung erklären und die Bewerbung abschicken.
  • Die Einreichung der Wettbewerbsunterlagen muss im ausgeschriebenen Zeitraum vom 01.09.2024 bis 01.11.2024 erfolgen.

2. Teilnahmeberechtigung

  • Berechtigt sind Personen in und aus der Bayreuther Region mit einer innovativen Idee. Es spielt dabei keine Rolle, in welcher Branche oder Unternehmensphase diese Personen tätig sind.
  • Die Teilnehmenden sollen bereit sein Interessent:innen ihre Innovation vorzustellen und diese mindestens eine Woche im neuseum auszustellen.
  • Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitglieder der Wettbewerbsleitung und Jury.

III. Wettbewerbsregeln

1. Wettbewerbsprinzip / Wettbewerbsidee

  • In der Bewerbungsphase muss der Bewerbungsbogen ausgefüllt und abgeschickt werden. Danach werden 4 Innovationen für die 2. Runde des Wettbewerbs ausgewählt. Bei dieser Auswahl wird sich eine Jury, bestehend aus 3 Personen mit Bezug zu Innovationsthemen, an den Inhalten des Bewerbungsbogens orientieren und die in ihren Augen innovativsten Ideen auswählen.
  • Die 2. Runde des Wettbewerbs besteht aus einem Pitch. Diese Pitch-Veranstaltung wird für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Hierbei präsentieren die ausgewählten Teilnehmenden ihre Innovationen vor der Jury und dem Publikum. Im Anschluss erhalten sie Feedback und es werden die Plätze 1 bis 4 gekürt.

2. Wettbewerbsleitung

  • Die Wettbewerbsleitung übernimmt die Wirtschaftsförderung der Stadt Bayreuth, die den gesamten Wettbewerbsverlauf überwacht und sämtliche Entscheidungen bezüglich des Wettbewerbsverlaufes trifft. Die Wettbewerbsleitung trifft keine Verpflichtung, ihre Entscheidungen zu veröffentlichen oder zu begründen. Es bestehen keine wie immer gearteten Informationsrechte der Wettbewerbsteilnehmer, die den Wettbewerb betreffen, weder gegenüber den Wettbewerbsbetreibern noch dem technischen Abwickler oder der Wettbewerbsleitung. Alle Entscheidungen der Wettbewerbsleitung und Jury, wie etwa die Ernennung der Gewinner, sind endgültig und können nicht angefochten werden. Der Wettbewerb kann durch die Wettbewerbsleitung jederzeit ohne Angabe von Gründen abgebrochen werden, ohne dass den Teilnehmenden hieraus irgendwelche Ansprüche entstehen.

3. Wettbewerbslaufzeit

  • Die Bewerbungsfrist endet am 01.10.2024 um 23:59 Uhr. Die Bewerber:innen werden bis spätestens 18.10.2024 per E-Mail informiert, ob sie in die 2. Runde vorrücken. Die Gewinner:innen des Pitchs in der 2. Runde werden direkt im Anschluss an diesen verkündet.

4. Ermittlung des Gewinners

  • Gewinnerin ist diejenige Innovation, welche die Teilnahmebedingungen erfüllt und in den genannten Verfahren (siehe Wettbewerbsregeln) von der Jury ausgewählt wird. Die Innovationen, die auf Platz 2, 3 und 4 landen, werden in dieser Reihenfolge auf die Warteliste der zukünftigen Ausstellungen im neuseum gesetzt, sodass diese nach der Erstplatzierung an der Reihe sind.

5. Gewinn

  • Der Gewinn umfasst den Erstbezug des neuseums in perfekter Lage in der Innenstadt Bayreuths, um die eigene Innovation zu präsentieren. Weiterhin bekommen die Teilnehmenden bei einer einwöchigen Ausstellungsdauer eine 1 Meter breite PIXLIP-Wand-Bespannung geschenkt. Bei zwei Wochen Ausstellungszeit erhalten sie eine 2 Meter breite PIXLIP-Wand-Bespannung und ab 3 Wochen eine 1 Meter breite und eine 2 Meter breite PIXLIP-Wand-Bespannung. Die PIXLIP-Leuchtwände und weitere Ausstattung (TV-Bildschirm auf Ständer mit Rollen, einstellbare Leuchtmittel, Schreibtisch und Stuhl) werden ihnen für die Dauer der Ausstellung im neuseum bereitgestellt. Außerdem erhalten die Gewinner:innen Medienpräsenz auf verschiedenen Kanälen der Stadt und des Landkreises Bayreuth und können sich mit der Jury aus Expert:innen und Gleichgesinnten austauschen und Netzwerken. Die zweit-, dritt- und viertplatzierte Innovation gewinnt, in dieser Reihenfolge, einen Platz auf der Warteliste der nächsten Ausstellungen im neuseum.

6. Vertraulichkeit

  • Der Veranstalter wird die eingereichten Bewerbungsbögen vertraulich behandeln. Die Bewerbungsbögen dürfen von dem Veranstalter und den Kooperationspartnern nur zum Zwecke der Durchführung des Wettbewerbes verwendet werden. Die Verpflichtung gilt nicht für solche Informationen, die bei Einreichung der Wettbewerbsunterlagen der Öffentlichkeit bereits bekannt waren oder nach Eingang ohne schuldhaftes Verhalten eines Beteiligten bekannt werden. Diese Verpflichtung zur Vertraulichkeit endet drei Jahre nach Einreichung des Bewerbungsbogens.

7. Salvatorische Klausel

  • Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

8. Rechtsweg

  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

9. Änderungen vorbehalten

  • Wettbewerbsregeln und Teilnahmebedingungen können jederzeit ohne gesonderte Benachrichtigung von der Wettbewerbsleitung abgeändert werden. Die Änderungen der Wettbewerbsregeln und der Teilnahmebedingungen werden auf der Internetseite neuseum-bayreuth.de veröffentlicht. Ab dieser Bekanntmachung sind die neuen Wettbewerbsregeln und Teilnahmebedingungen für alle Teilnehmenden verbindlich.

IV. Informationen zur Datennutzung

Zweck der Datenverarbeitung

  • Mit der Anmeldung und Einreichung des Bewerbungsbogens erkennen die Teilnehmenden die Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs an. Die Daten, die sie uns bei der Anmeldung übermitteln, werden ausschließlich für die Durchführung des Wettbewerbs verarbeitet.

Veröffentlichungen

  • Im Rahmen des Wettbewerbs erklären sich die Teilnehmenden grundsätzlich mit der Veröffentlichung des Ansprechpartners, eines Kurztextes zur Innovation und des im Wettbewerbsverlauf entstehenden Foto-, Ton- und Filmmaterials, bereit. Die darüberhinausgehende Nutzung des Bewerbungsbogens zu anderen Zwecken als der Durchführung des Wettbewerbs oder für Rückblicke auf bereits durchgeführte Wettbewerbe ist ohne die ausdrückliche Zustimmung des Teilnehmers ausgeschlossen.

Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

  • Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO sowie die Einwilligungserklärung, die uns in diesem Zusammenhang gegeben wird. Nach Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO können personenbezogene Daten verarbeitet werden, sofern dies für die Erfüllung eines Vertrages oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist. Mit der Zustimmung zu den Teilnahmebedingungen kommt ein Vertragsverhältnis zustande. Dieses umfasst die Durchführung des Wettbewerbs, wie sie näher in den Teilnahmebedingungen beschrieben ist. Dies bedingt u. a. die Einbeziehung der offiziellen Partner bei der Durchführung des Wettbewerbs und die Weitergabe von Daten an diese. Die sonstigen während des Anmeldevorgangs verarbeiteten personenbezogenen Daten (z. B. Ihre anonymisierte IP-Adresse) dienen dazu, einen Missbrauch des Bewerbungsbogens zu verhindern und die Sicherheit unserer informationstechnischen Systeme zu gewährleisten. Die Verarbeitung liegt somit in unserem berechtigten Interesse und basiert auf Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO.

Kategorien von Empfängern

  • Jede:r Teilnehmer:in ermächtigt den Veranstalter mit Annahme der Teilnahmebedingungen ausdrücklich, diese an seine Mitarbeiter und die von dem Veranstalter mit der Auswertung beauftragten Personen weiterzuleiten. Die Wettbewerbsleitung wird zur vertraulichen Behandlung der Wettbewerbsbeiträge verpflichtet. Im Fall der Einreichung durch Teams gilt die Einreichung des Bewerbungsbogens und Annahme der Teilnahmebedingungen einer Person für das gesamte Team.

Speicherdauer

  • Die im Rahmen der Anmeldung und Durchführung des Wettbewerbs erhobenen Daten werden für die Dauer der Durchführung des Wettbewerbs bis zu dessen vollständiger Abwicklung einschließlich der Erfüllung der mit dem Gewinn verbundenen Ansprüche verarbeitet. Eine längere Speicherung kann sich im Rahmen der fortgesetzten Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ergeben.

Widerspruchsrecht und Folgen

  • Die Teilnehmenden können der Verwendung ihrer Daten jederzeit kostenfrei mit Wirkung für die Zukunft schriftlich oder per E-Mail gegenüber dem Veranstalter unter theresia.gremer@stadt.bayreuth.de widersprechen. Der Widerspruch hat zur Folge, dass die von dem Widersprechenden bis zu diesem Zeitpunkt eingereichten Bewerberunterlagen gelöscht werden und im weiteren Wettbewerbsverlauf nicht weiter berücksichtigt werden.

Ihre Betroffenenrechte

  • Sie können jederzeit erfragen, ob und welche Ihrer Daten bei uns gespeichert sind. Darüber hinaus haben Sie jederzeit das Recht auf Auskunft über die bezüglich Ihrer Person gespeicherten Daten, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung und Datenübertragbarkeit.

Änderungen

  • Wir behalten uns das Recht vor, die Datenschutzerklärung jederzeit unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen zu ändern.