Arbeitserlaubnis in Bayreuth
Was Sie für Ihren Start in den Beruf benötigen
Um in Deutschland einer Arbeit nachzugehen, ist die Arbeitserlaubnis eine Voraussetzung.
Um in Deutschland einer Arbeit nachzugehen, ist die Arbeitserlaubnis eine Voraussetzung.
Als Bürger der EU haben Sie uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie benötigen weder für die Einreise noch für die Beschäftigung in Deutschland ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis. Das gleiche gilt, wenn Sie aus der Schweiz, Liechtenstein, Island oder Norwegen kommen.
Kommen Sie aus einem Staat nach Deutschland, der außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums liegt, benötigen Sie für die Arbeitsaufnahme einen Aufenthaltstitel – zu beantragen in der deutschen Auslandsvertretung oder im deutschen Inland bei einer Ausländerbehörde – und die Genehmigung der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV).